- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 40 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- An oder in der Nähe der Grabstätte kann eine Plakette mit den Daten des Verstorbenen angebacht werden.
Hinweis: Die Kennzeichnung der Grabstätten an Stelen kann durch die Anbringung von Gedenktafeln (Größe: 10 x 6 cm) aus Bronze erfolgen, die im Bereich der Grabstätten stehen.