- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 40 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von einer Urne ist möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Es gibt viele verschiedene Felder mit Gemeinschaftsgräbern die, welche sich in Ihrem Erscheinungsbild und der Kennzeichnung unterscheiden.