Geimeinschaftswahlgrab in Langen

  • Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
  • Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 40 Jahren erworben.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
  • Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
  • Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
  • Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
  • Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.

Hinweis: Es gibt viele verschiedene Felder mit Gemeinschaftsgräbern die, welche sich in Ihrem Erscheinungsbild und der Kennzeichnung unterscheiden.

Hilfe bei der Wahl der richtigen Grabart

Wir von der Pietät Engelsfunke stehen Ihnen als erster Ansprechpartner bei der Wahl der passenden Grabart zur Seite. Wir übernehmen alle Absprachen mit der Friedhofsverwaltung und beraten Sie im Trauerfall und bei der Planung Ihrer Bestattungsvorsorge.

Friedhöfe mit Gemeinschaftswahlgräber

Naturfriedhof Langen

Friedhofstraße 51
63225 Langen

Details zum Friedhof